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Source: Droht Marine Le Pen das politische Aus? Gericht entscheidet über EU-Geld-Veruntreuung
Am Montag im Strafgericht von Paris könnte sich die politische Zukunft von Marine Le Pen entscheiden. Dann fällt das Urteil im Prozess wegen mutmaßlicher Veruntreuung von EU-Geldern. Angeklagt sind neben ihrer rechtsextremen Partei Rassemblement National (RN) mehr als 20 aktuelle oder ehemalige Abgeordnete, Mitarbeiter und Führungsfiguren, darunter Le Pen selbst.
Im Zentrum der Anklage steht ein System, bei dem über Jahre hinweg Mitarbeiter als vermeintliche Assistenten von EU-Parlamentariern bezahlt wurden, mutmaßlich um die Kasse der hoch verschuldeten Partei zu entlasten. Eingerichtet haben soll es der ehemalige Chef und Mitbegründer des Front National (FN), Jean-Marie Le Pen, der im Januar verstorben ist.
Seine Tochter Marine Le Pen, die die Partei 2011 von ihm übernahm, sie 2018 in RN umbenannte und derzeit Fraktionsvorsitzende in der Nationalversammlung ist, führte es demnach weiter. Aussagen von Zeugen und schriftliche Dokumente verstärkten diesen Verdacht. So wurden Le Pens Leibwächter oder auch ihre Büroleiterin in Paris, die in zehn Monaten gerade einmal zwölf Stunden im EU-Parlament verbracht hatte, als Mitarbeiter von EU-Abgeordneten bezahlt.
Die Hauptangeklagte argumentierte, die Arbeit für europäische Abgeordnete oder die Partei ließe sich nicht genau trennen – die Regeln des EU-Parlaments lauten allerdings anders. Dieses schätzte den entstandenen Schaden auf 4,5 Millionen Euro, von denen 3,4 Millionen noch nicht zurückgezahlt wurden. Bei ihrem Plädoyer im November ging die Staatsanwaltschaft weiter als erwartet. Sie forderte für Le Pen neben einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, davon drei auf Bewährung, und einer Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro auch, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf, also „Nichtwählbarkeit“ – und zwar ab sofort, ohne aufschiebende Wirkung, selbst wenn sie in Berufung ginge. Das würde sie von den nächsten Präsidentschaftswahlen 2027 ausschließen.
Die 56-Jährige, selbst ausgebildete Juristin, wirkte schockiert, schlug aber einen gewohnt offensiven Ton an. „Die Staatsanwaltschaft will den Franzosen die Möglichkeit nehmen, die Person zu wählen, die sie wollen“, sagte sie. Es handle sich um einen „schwerwiegenden Angriff auf die Demokratie“. Allerdings sieht ein Gesetz von 2016 automatisch den Verlust des passiven Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Dennoch wäre ein Ausschluss der Frau, die bei den beiden letzten Präsidentschaftswahlen die Stichrunde erreichte, als heikel.